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BFH 22.05.2019 X R 19/17, NWB 43/2019 S. 3123

Bilanzierung | Abzinsung von Verbindlichkeiten im Jahr 2010 noch verfassungsgemäß

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Vertragsbeziehungen zwischen verschwägerten Personen unterliegen als Angehörigenverträge einer Fremdvergleichskontrolle. (2) Eine rückwirkend auf den Vertragsbeginn vereinbarte Verzinsung eines zunächst unverzinslich gewährten Darlehens ist (bilanz-)steuerrechtlich unbeachtlich, sofern diese Vereinbarung erst nach dem Bilanzstichtag getroffen wird. (3) Gegen die Höhe des Abzinsungssatzes für unverzinsliche Verbindlichkeiten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG bestehen für das Jahr 2010 keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Anmerkung:

Die Klägerin erhielt im Jahr 2010 für ihren Gewerbebetrieb von einem Bekannten ein langfristiges und zunächst nicht zu verzinsendes Darlehen S. 3124über ca. 250.000 € sowie von ihrem Schwager übe...