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NWB Nr. 3 vom Seite 225 Fach 18 Seite 3383

Änderung der Unternehmensform nach dem Umwandlungssteuergesetz 1994

von Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dr. Anton Glade, Neuss

A. Einleitung

Bereits am hat der BdJ (BAnz v. ) den Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts erstellt, aus dem schließlich nach Bereinigungen und Kürzungen der Gesetzentwurf vom (BT-Drucks. 12/6699 mit Begründung) hervorgegangen ist.

Anschließend wurde am - ebenfalls nach früheren Entwürfen des BMF - der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts (BR-Drucks. 132/94 = BT-Drucks. 12/6885 v. ) verfaßt.

Obwohl vom Umfang her nur wenig verändert, enthält das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) bedeutsame Neuerungen, insbes.:

  • Vorschriften zur Spaltung von Unternehmen (§§ 15, 16 UmwStG),

  • Regelungen zur formwechselnden Umwandlung einer KapGes in eine Personenhandelsgesellschaft (§ 14 UmwStG) und umgekehrt (§ 25 UmwStG),

  • das Herausgehen aus der KapGes zu Buchwerten (§ 3 UmwStG) sowie

  • den Übergang eines verbleibenden Verlustvortrages bei Verschmelzung von KapGes (§ 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG) sowie bei Spaltung auf andere Körperschaften (§ 15 Abs. 4 UmwStG) unter anteiliger Minderung, soweit Vermögen auf eine PersGes übergeht (§ 16 Satz 3 UmwStG).

Die Neuregelungen erforderten eine Änderung des KStG durch §§ 38-38b KStG zur Gliederung des Eigenkapitals (Art. 2).

Das UmwStG (1994) und die Änderung des Außensteuergesetzes sowie des Mitbestimmungs-Beibehaltungsgesetzes treten a...