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Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
Inkrafttreten: .
Bekanntlich gab es seit langem eine rechtspolitische Diskussion um eine spezielle Gesellschaftsform für die freien Berufe, um ein Partnerschaftsgesetz (zur Vorgeschichte vergl. Beckmann in: Recht und Pflicht, FS für D. Kleinert, 1992 S. 210 ff.; ders., der freie beruf 4/92 S. 19 ff.; Gres, Der Selbständige, 12/92 S. 6; Leutheusser-Schnarrenberger, der freie beruf 1-2/93 S. 9 ff.; Henssler JZ 1992 S. 697 ff.; Wüst JZ 1989 S. 270; Müller-Gugenberger DB 1972 S. 1517). Bereits in der sechsten und siebten Legislaturperiode hatte es Initiativanträge zu einem Partnerschaftsgesetz gegeben. Sie sind damals nicht Gesetz geworden. Im Jahr 1976 ist ein Entwurf vom Deutschen Bundestag sogar in dritter Lesung einstimmig verabschiedet worden. Er war allerdings zuletzt auf scharfe Kritik der freiberuflichen Organisationen gestoßen und ist anschließend im Bundesrat gescheitert (BT-Drs. 7/502 und 7/5413 und BR-Drs. 444/1/76). Die Zeit war damals offenbar noch nicht reif für ein solches Gesetz, und man muß auch einräumen, daß der Entwurf aus dem Jahre 1976 zu kurz gegriffen hat und es aus heutiger Sicht vielleicht gar kein Schaden ist, daß das Projekt ...