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Das 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU
Änderungen und Herausforderungen für Unternehmen
Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundestag am das 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) beschlossen, der Bundesrat hat diesem Gesetz am zugestimmt. Das Artikelgesetz, welches im sog. Omnibusverfahren zahlreiche Gesetze auf Bundesebene ändert, soll zur Vereinheitlichung und Anpassung des Bundesrechts an die seit Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beitragen. Dies gelingt jedoch nur zum Teil: Das Gesetz bringt nur wenige unternehmensrelevante Änderungen mit sich und trägt nicht dazu bei, die sich aus der unklaren Anwendbarkeit verschiedener Datenschutzvorschriften resultierenden Probleme zu lösen. Der vorliegende Beitrag zeigt die zentralen Änderungen und fortbestehende Rechtsunsicherheiten auf.
Pollert, Datenschutz, Lexikon Arbeitsrecht 2019 NWB OAAAD-10652
Das 2. DSAnpUG-EU bringt für Unternehmen wenig Neues.
Zwar werden die Anforderungen an die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesenkt, eine spürbare Erleichterung geht damit jedoch nicht einher.
Für alle Unternehmen entpuppt sich jedoch die erwartete Klarstellung zahlreicher Bundesgesetze als große Enttäuschung: Die un...