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Haftung im faktischen GmbH-Konzern
- Änderung der Rechtsprechung durch das ”TBB” -
I. Einführung
Mit dem Video-Urteil vom (BGHZ 115 S. 187) hatte der BGH die strengen Haftungsregeln des sog. qualifizierten faktischen Konzerns auf die GmbH angewandt mit der Konsequenz, daß der mindestens mehrheitlich beteiligte Gesellschafter, der gleichzeitig alleiniger Geschäftsführer ist, schon immer dann persönlich für die Verluste der Gesellschaft einzustehen und u. U. zu haften hatte, wenn er sich noch anderweitig unternehmerisch betätigte (vgl. dazu Geck, NWB F. 18 S. 3205 ff., und Kaufmann, NWB F. 18 S. 3215 ff.).
Die Kritik an dieser Rechtsprechung rührte vor allem daher, daß darin im Ergebnis eine Aushöhlung der Haftungsbeschränkung des § 13 Abs. 2 GmbHG gesehen wurde; die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung seien überschritten (so beispielhaft Flume DB 1992 S. 25 ff.; ders. ZIP 1992 S. 817 ff.; Knobbe-Keuk DB 1992 S. 1461 ff.). Die breite Diskussion - sowohl bei den Heidelberger Konzernrechtstagen im Juni 1992 wie bei den Verhandlungen der wirtschaftsrechtlichen Abteilung des 59. Deutschen Juristentages im September 1992 (s. den Tagungsband Hommelhoff/Stimpel/Ulmer, Der qualifizierte faktische GmbH-Kon...