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Mähroboter außer Rand und Band: Anspruch auf ein Firmware-Update?
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3153Kaum ein technisches Gerät funktioniert noch ohne Software, die es – vom Benutzer weitestgehend unbemerkt – steuert und überwacht. Was aber, wenn die Firmware einen Fehler enthält, wenn der Mähroboter die Schneidemesser beim Anheben nicht abbremst oder die autonome Fahrfunktion des Autos versagt? Hier stellt sich die Frage, ob der Hersteller des Systems dazu verpflichtet ist, ein Software-Update bereitzustellen, das die kritische Fehlfunktion (auch präventiv) beseitigt.
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Vertragliche Ansprüche
[i]NacherfüllungsanspruchAuf vertraglicher Ebene dient das Update dazu, die bei Vertragsschluss zwischen den Parteien vereinbarte Beschaffenheit nachträglich herzustellen, und ist damit Teil der Nacherfüllungshandlung des Verkäufers, auf die der Käufer einen Anspruch hat.
[i]Haftung in der LieferketteDieser Nacherfüllungsanspruch richtet sich nicht nur gegen den Verkäufer des betroffenen Systems, sondern reicht durch die Lieferkette hindurch bis zum Hersteller (vgl. § 445a BGB; sog. Lieferantenregress). Die Lieferkette wird erst dort unterbrochen, wo das Produkt mehr als unerheblich verändert wird, etwa weil Einzelteile zu einer neuen Sache montiert werden. Der Hersteller haftet f...