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Mahlzeitengestellung bei Flugreisen in der Business-Class und bei Zugang zu einer Lounge
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3132Auf dem Gebiet der arbeitgeberseitigen Mahlzeitengestellung im Rahmen von Auswärtstätigkeiten ergeben sich seit der umfassenden Reisekostenreform für die tägliche Praxis diverse Abgrenzungsschwierigkeiten. Ein gewichtiges Element stellt in diesem Kontext die Qualifikation einer Mahlzeit im Sinne der Bewertungs- (§ 8 Abs. 2 Satz 8 EStG) und Kürzungsvorschrift (§ 9 Abs. 4a Satz 8 EStG) dar. Relevant sind insoweit ausschließlich das Frühstück, Mittag- und Abendessen. Ob und wann Snacks eine solche Mahlzeit darstellen können, ist derzeit unbestimmt. Eine mögliche Gewährung in Beförderungsmitteln, in gewissen Reisetarifklassen oder in der Lounge an Flughäfen und Bahnhöfen runden die Ungewissheiten der täglichen Praxis ab.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Die arbeitgeberseitige Mahlzeitengestellung
[i]Wenning, Geldwerter Vorteil, infoCenter, NWB SAAAB-05662 Die Systematik erscheint denkbar einfach: Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Mahlzeit im Rahmen einer Auswärtstätigkeit, ist diese entweder als geldwerter Vorteil mit dem Sachbezugswert in Ansatz zu bringen oder bei Anspruch auf Verpflegungsmehraufwendungen durch eine pauschale Kürzung der Tagegelder abzubilden.
Für Zwecke der Mahlzeitengestellung ist indes nicht jede Mahlzeit ...