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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug für ein nicht geliefertes Blockheizkraftwerk
Der den Vorsteuerabzug aus einer beglichenen Anzahlungsrechnung für ein nicht geliefertes Blockheizkraftwerk anerkannt, das der Kläger zur Erzielung von steuerpflichtigen Umsätzen zu verwenden beabsichtigte.
Nach der Entscheidung des EuGH in den Rechtssachen Kollroß und Wirtl v. - Rs. C-660/16 und C-661/16 (NWB GAAAG-87248), die auf Vorlage sowohl des V. als auch des XI. Senats des BFH erging, ist die Rechtslage geklärt, nachdem zunächst der XI. Senat (dessen Urteil die Finanzverwaltung noch nicht im BStBl II veröffentlicht hatte) und nunmehr auch der V. Senat ihre Anschlussentscheidungen gefällt haben. Aus „verlorenen“ Anzahlungen, über die Rechnungen i. S. des § 14 UStG erteilt worden sind, steht den Auftraggebern ...