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BFH 22.05.2019 XI R 1/18, IWB 19/2019 S. 758

BFH | Vorsteuerabzug von Drittlandsunternehmern

Die Klägerin, die Hotels und Resorts in verschiedenen Drittländern betrieb, war in einem Drittstaat ansässig, für das im Hinblick auf das Vorsteuer-Vergütungsverfahren Gegenseitigkeit nicht gegeben war. In Deutschland unterhielt sie ein Verbindungsbüro, das u. a. bei Vertragsverhandlungen und im Marketingbereich tätig wurde, aber keine Ausgangsumsätze erbrachte. Dieses Verbindungsbüro erhielt im Streitjahr 2007 Rechnungen deutscher Unternehmer mit offen ausgewiesener Steuer und einige Nettorechnungen ausländischer Unternehmer. Die Klägerin war der Auffassung, dass sie – auch ohne in Deutschland steuerbare Ausgangsumsätze – den Vorsteuerabzug im allgemeinen Besteuerungsverfahren geltend zu machen habe, da sie in Deutschland eine empfangende Betriebsstätte i. S. des Art. 11 Abs. 1 MwStDVO unterhalte und daher die...