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Steuerliche Fragestellungen der Parkraumüberlassung an Kunden
Buchhalterische und steuerliche Erfassung
Die (kostenlose) Überlassung von Parkplätzen ist für Unternehmen mit einem nicht-digitalen Geschäftsmodell ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Kunden im Einzelhandel und von Gesundheitsdienstleistern, Hotelgäste, Mandanten oder die Nutzer von Spielhallen erwarten kostenlosen Parkraum, vorzugsweise direkt „vor der Tür“. Dieser Beitrag zeigt, dass die Überlassung eigener oder angemieteter Parkplätze an eigene Kunden oder Mandanten buchhalterisch und steuerlich nicht gesondert zu erfassen ist. Das Nutzungsentgelt von Dritten hingegen ist umsatzsteuerbares Entgelt und Betriebseinnahme, auch wenn es als „Vertragsstrafe“ bezeichnet und/oder durch Dritte erhoben wird. Die Erstattung von Parkgebühren, auch in Form von Parkgutscheinen, stellt keine Entgeltminderung, sondern (zusätzliche) Betriebsausgabe dar. Umsatzsteuerlich handelt es sich bei Gutscheinen im Zusammenhang mit Parkgebühren um Einzweck-Gutscheine i. S. des § 3 Abs. 14 UStG.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
S. 3091
I. Betriebswirtschaftliche Problemstellung
[i]Parkplätze vor der Tür als USPParkplätze direkt vor der Tür stellen ein nicht zu unterschätzendes Alleinstellungsmerkmal (unique selling point) dar. Selbst bei leicht zu tran...