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STFAN Nr. 10 vom Seite 22

Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Umzugskosten

Dipl.-Finw. (FH) Michael Heine, LL.M.; Heidenau

Steht die einkommensteuerliche Berücksichtigung von Umzugskosten im Raum, wird regelmäßig die berufliche Veranlassung des Umzugs in den Fokus gerückt, um den Abzug als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben zu erreichen. Soweit der Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben mangels beruflicher Veranlassung ausscheidet, können Umzugskosten auch als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden, § 35a Abs. 5 Satz 1 EStG. Im Falle eines Umzugs können haushaltsnahe Dienstleistungen vorübergehend auch in zwei verschiedenen Haushalten begünstigt sein. Die folgende Fallstudie gibt einen steuerlichen Überblick für mögliche Umzugskonstellationen.

Fall 1 – Beauftragung Umzugsunternehmen

A hat die Spedition S mit der Durchführung seines Umzugs beauftragt. Die Mitarbeiter der S haben die Wohnungsausstattung des A in dessen alter Wohnung transportgerecht verpackt, in einen Lkw verladen und in die neue Wohnung des A transportiert. Für die Umzugsdienstleistungen stellt die Spedition 1.380 € in Rechnung, die A per Banküberweisung zahlt. In der Rechnung sind neben den Arbeitskosten auch Fahrt- und Materialkosten (Umzugskartons, Verpackungsmaterial) gesondert ausgewiesen.

Lösung:

Der von einer Spedition durchgeführte...BStBl I S. 1213

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