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RENO Nr. 10 vom Seite 10

Aktuelle Rechtsprechung

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der höheren Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Altersgrenze für Notare rechtmäßig

Die Klägerin ist am geboren und seit 1985 als RAin zugelassen. Von 2004 bis 2015 war sie ständige Vertreterin des Notars M. Nach seinem Ausscheiden war sie die Verwalterin des Notariats. Sie bestand 2016 die notarielle Fachprüfung und bewarb sich 2017 auf eine von vier ausgeschriebenen Notarstellen. Ihre Bewerbung wurde abgelehnt mit der Begründung, dass sie zum Zeitpunkt der Bewerbung das 60. Lebensjahr bereits vollendet habe. Die Klägerin vertritt die Auffassung, aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit als Notarvertreterin und ihrer damit verbundenen Erfahrung sei eine Ausnahme von der Altersgrenze des § 6 Abs. 1 Satz 2 BNotO zu machen. Doch auch der BGH entscheidet:

 NotZ (Brfg) 7/18 KIEHL JAAAH-27313

Leitsatz: a) Die in § 6 Abs. 1 Satz 2 BNotO geregelte Altersgrenze für die erstmalige Bestellung zum Notar und die sie verfassungsrechtlich billigende Rechtsprechung sind durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat) vom und die damit erfolgte Einführung der notariellen Fac...

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