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GK Nr. 10 vom Seite 8

Wunderwelt der Umsatzsteuer

Dipl.-Hdl. Lothar Kurz; Neustadt an der Weinstraße

Die Umsatzsteuer – umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt – begegnet uns täglich im Alltag und ist die ergiebigste Steuerquelle des Staates. Rund 235 Mrd. € spülte sie im letzten Jahr in die öffentlichen Kassen. In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze: den Regelsatz von 19 % und den ermäßigten mit 7 %. Der ermäßigte Satz gilt für Güter des täglichen Bedarfs und wurde eingeführt, um Personen mit niedrigem Einkommen zu entlasten. So weit, so gut. Was wie besteuert wird, regelt § 12 des Umsatzsteuergesetzes. Und das hält einige Kuriositäten parat.

Grün oder trocken?

Schokoladennikoläuse, Lebkuchen, Dominosteine & Co. haben sich längst in den Supermarktregalen breit gemacht. Daher ist es vermutlich genau der richtige Zeitpunkt, um sich mit der Beschaffung des häuslichen Adventskranzes zu beschäftigen. Bei der Auswahl sollten sie allerdings nicht nur ästhetische, sondern auch steuerliche Aspekte beachten. Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass für Adventskränze aus frischem Grün der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % gilt, aber nicht für Adventskränze aus getrocknetem Blattwerk, Zweigen oder anderen Pflanzenteilen. Da werden volle 19 % draufgeschlagen. Logisch, oder?

Krabben oder Hummer?

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