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Einkommensteuer | Besteuerung von Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer
(1) Stückzinsen sind als Teil des Gewinns aus der Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG nach der Einführung der Abgeltungsteuer auch dann zu besteuern, wenn die der Veräußerung zugrunde liegende Forderung vor dem erworben wurde. (2) Die Übergangsregelung des § 52a Abs. 10 Satz 7 Halbsatz 2 EStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010 (nunmehr § 52 Abs. 28 Satz 16 Halbsatz 2 EStG) führt nicht zu einer echten Rückwirkung hinsichtlich der Besteuerung von Stückzinsen im Veranlagungszeitraum 2009, da sie lediglich die bereits bestehende Rechtslage klarstellt (Bezug: § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, § 52a Abs. 10 Satz 7 Halbsatz 1 EStG i. d. F. des JStG 2009; § 52a Abs. 10 Satz 7 Halbsatz 2 EStG i. d. F. des JStG 2010).
(1) Stückzinsen sind das vom Erwerber an den Veräußerer der Kapitalforderung gezahlte Entgelt für die auf den Zeitraum bis zur Veräußerung der Kapitalforderung entfa...