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BFH 04.06.2019 VII R 16/18, NWB 41/2019 S. 2978

Erbschaftsteuer | Keine Beschränkung der Erbenhaftung für Erbschaftsteuerschulden bei gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeiten

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die vom Erben als Gesamtrechtsnachfolger aufgrund Erbanfalls nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i. V. mit § 1922 BGB geschuldete Erbschaftsteuer ist eine Nachlassverbindlichkeit (Fortführung des , BStBl 2016 II S. 482). (2) Eine Beschränkung der Erbenhaftung für Erbschaftsteuerverbindlichkeiten ist nach § 2059 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen. (3) Bei der Inanspruchnahme des Nachlasses nach § 20 Abs. 3 ErbStG besteht ein [i]Lenski/Nußmann, NWB 37/2018 S. 2702(Entschließungs-)Ermessen, so dass grds. keine Verpflichtung zur vorrangigen Inanspruchnahme besteht.

Anmerkung:

Ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Ausnahmefällen eine vorrangige Vollstreckung in den Nachlass gebietet, z. B. wenn der Steuerschuldner darlegen kann, dass eine Vollstreckung in...