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NWB Nr. 41 vom Seite 2983

Nachzahlungszinssatz wird nicht gesenkt

[i]hib – heute im bundestag Nr. 1044 v. 25.9.2019Der sechs Prozent pro Jahr betragende Zinssatz auf Steuernachforderungen wird nicht gesenkt. Der Finanzausschuss wies in der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung am einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/10158) zurück. Danach sollte der Zinssatz nur noch ein Zwölftel des Basiszinssatzes im Sinne von § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mindestens aber 0,1 Prozent, betragen. Für den Antrag stimmten die Fraktionen von FDP und AfD. Alle anderen Fraktionen lehnten den Antrag ab.

[i]Lindwurm, NWB 3/2019 S. 80Für die Bundesregierung orientiert sich der Nachzahlungszinssatz nicht an den Marktzinsen, sondern an den Sätzen für Verzugs- und Überziehungszinsen. Die vom BFH geäußerte Kritik (, BStBl 2018 II S. 415; s. hierzu Lindwurm, NWB 3/2019 S. 80) werde nicht geteilt, erklärte die Regierung in der Sitzung. Die CDU/CSU-Fraktion empfahl, ein ausstehendes Urteil des BVerfG zu den Nachzahlungszinssätzen abzuwarten. In diese Richtung argumentierte auch die SPD-Fraktion, die zusätzlich darauf hinwies, dass der Nachzahlungszinssatz in den ersten 15 Monaten gar nicht erhoben werde und im Übrigen auch auf Rückzahlungen von den...