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Elektronische Kassen(systeme): Nichtaufgriffsregelung für zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung bis 30.9.2020 beschlossen
[i] IHK Ruhr, Online- Meldung v. 26.9.2019 Bund und Länderfinanzverwaltungen haben am auf der Referatsleitersitzung eine Nichtaufgriffsregelung hinsichtlich der Implementierung von technischen Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Kassen(systemen) bis zum beschlossen, meldet die IHK Ruhr.
[i]Geuenich, NWB 11/2017 S. 786Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen bzw. Kassensystemen wurden mit dem sog. Kassengesetz verpflichtet, diese ab dem mit einer S. 2983zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung auszurüsten. Da zurzeit jedoch noch keine zertifizierten Sicherheitslösungen am Markt erhältlich sind und voraussichtlich erst im Oktober 2019 die ersten – vorläufig zertifizierten – technischen Sicherheitseinrichtungen verfügbar sein werden, ist absehbar, dass eine flächendeckende Ausstattung aller geschätzt 2,1 Mio. Kassen in Deutschland bis zu diesem Stichtag nicht mehr möglich ist.
[i]Zur Stellungnahme des DStV zum Entwurf eines BMF-Anwendungsschreibens s. NWB 14/2019 S. 937Der DIHK hatte mehrfach gegenüber Politik, dem BMF und den Finanzverwaltungen der Länder auf dieses Problem hingewiesen und eine rasche und sachgerechte Lösung für die Unternehmen ...