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Online-Beitrag vom

Abgrenzung freiberuflicher von gewerblicher Tätigkeit

Infektion der Tätigkeit von Prüfingenieuren

Prof. Dr. Alexander Kratzsch

[i]Geißler, Selbständige Arbeit, infoCenter NWB MAAAB-36694 Eine Personengesellschaft entfaltet nur dann eine Tätigkeit, die die Ausübung eines freien Berufs i. S. von § 18 EStG darstellt, wenn sämtliche Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs erfüllen. Jeder Gesellschafter muss über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und eine freiberufliche Tätigkeit, zu deren Ausübung er persönlich qualifiziert ist, tatsächlich entfalten. An einer eigenverantwortlichen Tätigkeit fehlt es, wenn angestellte Prüfingenieure eigenständig Hauptuntersuchungen durchführen und dabei lediglich stichprobenartig überwacht werden (, NWB CAAAH-28617).

I. Eigenverantwortliches Tätigwerden angestellter Prüfingenieure

[i]Finanzamt geht von gewerblichen Einkünften ausDie Klägerin, eine GbR, führte u. a. Haupt- und Abgasuntersuchungen durch. Ihre Gesellschafter A und B waren selbst Prüfingenieure. Neben den Gesellschaftern beschäftigt die GbR drei weitere Prüfingenieure. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts ist die Klägerin Mitglied in der Prüforganisation KÜS (Kraftfahrzeugüberwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger). Den überwiegenden Teil der im Streitjahr 2009 durchgeführten Hauptuntersuchungen (von 6.722 Hauptuntersuchungen 5....