Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berücksichtigung drohender Verluste bei langfristiger Fertigung in Handels- und Steuerrecht
Kritische Anmerkungen zum
I. Einleitung
Die in der Bauindustrie seit langem geübte Bilanzierungspraxis hinsichtlich verlustbehafteter teilfertiger Bauten war in der jüngeren Vergangenheit vermehrt Gegenstand der in der Fachliteratur geführten Diskussion (vgl. Rogler/Jacob, BB 2000 S. 2407; Hoffmann, DStR 2000 S. 1338; Wulf/Roessle, DB 2001 S. 393; Hofer, DStR 2001 S. 635). Anlass hierfür bildete die von der FinVerw vertretene Ansicht, wonach die teilfertigen Bauten nur entsprechend ihrem Fertigstellungsgrad einer Teilwertabschreibung zugänglich sein sollen (vgl. , BB 2000 S. 1726; , BStBl 2000 I S. 1514; mit , NWB EN-Nr. 1146/2001, wurde die Bilanzierungsauffassung auf sämtliche unfertige Erzeugnisse ausgedehnt). Die Problemstellung beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Bauindustrie, sondern betrifft auch andere Branchen, wie z. B. den Anlagenbau.
Die Rechtsauffassung der FinVerw wurde nun - unter Berufung auf wenige Mindermeinungen (vgl. Klingelhöfer, StBp 2000 S. 364; Schmidt/Weber-Grellet, EStG § 5 Rz. 270; ders., BB 2002 S. 2180) - durch ein Urteil des FG...