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BFH 03.07.2019 VI R 36/17, NWB 40/2019 S. 2909

Lohnsteuer | Anforderungen an einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug in Form eines Frühstücks

Das BFH-Urteil v.  lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb bereit, handelt es sich bei den zugewandten Vorteilen grds. nicht um Arbeitslohn, sondern um nichtsteuerbare Aufmerksamkeiten. (2) Unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot mit einem Heißgetränk stellen kein Frühstück i. S. von § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SvEV dar. Für die Annahme eines (einfachen) Frühstücks muss jedenfalls ein Aufstrich oder Belag hinzutreten.

Einordnung:

Gegenstand [i]Schmidt/Wiebecke, Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, Grundlagen, NWB IAAAE-67929 der Entscheidung ist die immer wieder auftretende Frage nach der Abgrenzung geldwerter Vorteile durch vergünstigt überlassene Sachzuwendungen von Leistungen, die als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Z...