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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 18 | Steuerschulden: Keine Inanspruchnahme Minderjähriger bei sog | Kontenleihe

Das FG Münster hat entschieden, dass die Nutzung eines Kontos des minderjährigen Kindes durch den Vater zur Abwicklung seines betrieblichen Zahlungsverkehrs (sog. Kontenleihe) nicht dazu führt, dass das Kind durch einen Duldungsbescheid für rückständige Steuern des Vaters in Anspruch genommen werden kann. Der Schutz von Minderjährigen genieße insoweit Vorrang vor dem staatlichen Recht, Steuern einzutreiben.

Nicht vorenthalten möchten wir Ihnen auch eine interessante Entscheidung des FG Münster. Es geht um eine sog. Kontenleihe. – Ich gebe zu: Ich habe vor der Lektüre des Urteils nicht gewusst, was sich dahinter verbirgt.

Im Streitfall hatte ein Kind im Alter von elf Jahren ein Girokonto eröffnet und wurde dabei von seinen Eltern vertreten. Der in der Baubranche tätige Vater veranlasste seine Kunden, Rechnungsbeträge auf dieses Konto zu überweisen. Dies führte zu Einzahlungen auf dem Konto von insgesamt ca. 90.000 €. Nachdem die Tochter volljährig geworden war, nahm das Finanzamt sie im Wege eines Duldungsbescheids in Anspruch. Es forderte sie auf, rückständige Steuer ihres Vaters in Höhe von rund 23.000 € zu zahlen und berief sich dabei auf das Anfechtungsgesetz.

Die Klag...