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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 06 | Zeitwertkonto: Auch Fremd-Geschäftsführer einer GmbH profitieren vom Aufschub der Besteuerung

Das BMF hat seine Sichtweise zur steuerlichen Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen bei Arbeitnehmern revidiert, die zugleich als Organ einer Körperschaft bestellt sind. Bei Fremd-Geschäftsführern einer GmbH ist die Einrichtung von Zeitwertkonten steuerlich grundsätzlich anzuerkennen. Bei Minderheits-Gesellschaftern ist Voraussetzung, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Nur bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern spielt das BMF nicht mit.

Eine gute Nachricht gibt es für Fremd-Geschäftsführer einer GmbH. Das Bundesfinanzministerium akzeptiert die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen. Bei Fremd-Geschäftsführern einer GmbH ist die Einrichtung von Zeitwertkonten nunmehr steuerlich grundsätzlich anzuerkennen. Bei Minderheits-Gesellschaftern ist Voraussetzung, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Nur bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern spielt das BMF nicht mit.

Nach der alten Sichtweise der Verwaltung galt generell bei Arbeitnehmern, die zugleich als Organ einer Körperschaft bestellt sind – also bei Mitgliedern des Vorstands einer Akti...