Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zeitpunkt der Aktivierung von Beteiligungserträgen
- (NJW 1998 S. 1559) -
Der BGH hatte folgenden Fall zu beurteilen: Eine KapGes (AG oder GmbH) ist an einer anderen KapGes mehrheitlich (hier: zu 100 v. H.) beteiligt. Bei beiden endet das Wirtschaftsjahr am 31. 12.; der Gewinn der Obergesellschaft beträgt im Jahr 01 1 Mio. DM, bei der Untergesellschaft 0,5 Mio. DM, im Jahr 02 bei der Obergesellschaft 2 Mio. DM und bei der Untergesellschaft 0,3 Mio. DM. Es entspricht der Politik der Obergesellschaft, sich stets den gesamten Gewinn der Untergesellschaft ausschütten zu lassen.
I. Ausschüttungen der Untergesellschaft an die Obergesellschaft
Insbesondere bei Konzernverhältnissen war lange Zeit umstritten, wann Beteiligungserträge, die die Untergesellschaft an die Obergesellschaft ausschüttet, bei letzterer ertragswirksam zu vereinnahmen sind. Mit dem Wort ”ausschüttet” ist schon klargestellt, daß es sich nicht um eine Ergebnisübernahme im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrags i. S. des § 14 bzw. § 17 KStG handelt. (§ 14 KStG spricht zwar von einem ”Gewinnabführungsvertrag” i. S. des § 291 Abs. 1 AktG. Diese Bestimmung ist aber im Zusammenhang mit § 302 AktG zu sehen, der im Rahmen einer Gewinnabführungsvereinbarung zwinge...