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BFH  - V R 19/19 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: InsO § 270a, InsO § 270 Abs 1 S 2, InsO § 55 Abs 4

Rechtsfrage

1. Reicht es für die Begründung von Masseverbindlichkeiten nach § 270 Abs. 1 S. 2 InsO i.V.m. § 55 Abs. 4 InsO aus, dass der vorläufig eigenverwaltende Schuldner --vergleichbar dem vorläufigen Insolvenzverwalter-- während des Eröffnungsverfahrens Forderungen einzieht und hierdurch Steuern begründet werden?

2. Ist der Schuldner im Rahmen des Verfahrens der vorläufigen Eigenverwaltung nach § 270a InsO mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter i.S.v. § 55 Abs. 4 InsO rechtlich vergleichbar und damit entsprechend auf die vorläufige Eigenverwaltung nach § 270a anwendbar?

Forderungen; Masseverbindlichkeit

Fundstelle(n):
GAAAH-30852

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