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NWB EV 10/2019 S. 359

InvStG – Pauschale Ermittlung von Investmentfondserträgen nach § 6 Abs. 1 InvStG (BFH)

Die pauschale Ermittlung von Investmentfondserträgen nach § 6 Abs. 1 InvStG, die vom Steuerpflichtigen durch den Nachweis der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen nach § 6 Abs. 2 InvStG abgewendet werden kann, verstößt nicht gegen Unionsrecht und ist auch mit dem Grundgesetz vereinbar .

Sachverhalt: Streitig ist die Besteuerung von Einkünften der Kläger aus „intransparenten“ ausländischen Investmentfonds nach § 6 des Investmentsteuergesetzes in der zum geltenden Fassung in den Streitjahren 2004 bis 2008.

Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus: