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FG Köln Urteil v. - 13 K 2469/17 EFG 2019 S. 1697 Nr. 20

Gesetze: GewStG § 9 Nr 1 Satz 5 Nr 2; UmwStG § 4 Abs 2 Satz 3; UmwStG § 23 Abs 1; UmwStG § 25 Satz 1; GewStG § 9 Nr 1 Satz 2

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung

Formwechsel einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft, Begriff der Überführung oder Übertragung, Besitzzeitanrechnung

Leitsatz

1) Beim identitätswahrenden Formwechsel einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft kann die erweiterte Gewerbesteuerkürzung gewährt werden. Ein solcher Vorgang stellt mangels Überführung oder Übertragung keinen schädlichen Vorgang i.S.v. § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 2 GewStG dar.

2) Die Besitzzeitanrechnung nach § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG ist auch für die Gewerbesteuer zu beachten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 8 Nr. 41
DStRE 2019 S. 1337 Nr. 21
EFG 2019 S. 1697 Nr. 20
EStB 2020 S. 31 Nr. 1
FR 2019 S. 1010 Nr. 21
NWB-Eilnachricht Nr. 42/2019 S. 3048
RAAAH-30724

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