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Steuerrecht | Einlagenrückgewähr aus US-Kapitalgesellschaft
Der Gesellschafter einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft kann sich Einlagen nach Maßgabe des § 27 KStG steuerfrei rückgewähren lassen. Die Einlagenrückgewähr ist nicht auf deutsche oder EU-Kapitalgesellschaften beschränkt.
Zwar hat der Gesetzgeber in § 27 Abs. 8 KStG ausdrücklich nur EU-Kapitalgesellschaften deutschen Kapitalgesellschaften gleichgestellt; damit sollten aber Drittstaaten-Gesellschaften nicht ausgeschlossen werden. Vielmehr gebietet es die Kapitalverkehrsfreiheit i. S. von Art. 56 des EU-Vertrags, auch Kapitalgesellschaften aus Drittstaaten wie den USA zu erfassen. Anderenfalls könnten EU-Angehörige von Investitionen außerhalb der EU abgehalten werden.
Für [i]Gewinnermittlung nach ausländischem Recht die Prüfung, ob im konkreten Fall die Einlagenrückgewähr steuerfrei möglich ist, ist der nach ausländischem Handelsrecht (Recht der USA)...