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NWB Nr. 40 vom Seite 2902

Kabinett beschließt Drittes Bürokratieentlastungsgesetz

Ralf Hörster

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2916Am hat das Bundeskabinett mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BEG III) ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das die Wirtschaft, aber auch Bürger und Verwaltung, deutlich von Bürokratiekosten mit einem Gesamtvolumen von mehr als 1 Mrd. € entlasten soll. Ein nicht unwesentlicher Anteil davon entfällt auf Änderungen im Steuerrecht.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Steuerliche und verfahrensrechtliche Maßnahmen

  • [i]Steuerliche Erfassung in elektronischer FormDie Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften gegenüber dem Finanzamt über die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse anlässlich einer Betriebseröffnung oder Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit soll gesetzlich geregelt werden. Festgelegt wird auch die Form dieser Auskunft sowie die Verpflichtung, diese Auskünfte grundsätzlich elektronisch zu übermitteln.

  • [i]Erleichterung von SystemwechselnKünftig soll es ausreichen, wenn der Steuerpflichtige fünf Jahre nach einem Wechsel des Datenverarbeitungssystems oder einer Datenauslagerung aus dem Produktivsystem, einen Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhält.

  • [i]GesundheitsförderungDer Freibetrag für Leistungen...