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BFH 27.02.2019 I R 51/17, StuB 18/2019 S. 725

Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung sowie Teilwertabschreibung unbesicherter Forderungen aus Konzernlieferbeziehungen

(1) Die fehlende Besicherung einer Forderung aus Lieferbeziehungen gehört grundsätzlich zu den nicht fremdüblichen „Bedingungen“ i. S. des § 1 Abs. 1 AStG. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 DBA-China 1985). (2) Art. 9 Abs. 1 OECD MustAbk (hier: Art. 9 China 1985) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Forderungsausbuchung oder -abschreibung (entgegen NWB KAAAF-01626, BStBl 2016 II S. 258, und vom - I R 23/13 NWB XAAAE-85274, BStBl 2016 II S. 261). (3) Einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG steht im Zusammenhang mit Tochtergesellschaften aus Drittstaaten das Unionsrecht nicht entgegen (Bezug: § 1 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 AStG).

Praxishinweise

(1) Hinsichtlich der Leitsätze 1 und 2 entspricht das Urteil von der B...