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Kassengesetz: Frist zur Einführung von Anti-Manipulationstechnik verlängert
Um Betrügereien mit elektronischen Registrierkassen zu unterbinden, sieht das sog. Kassengesetz vor, dass Kassen zum Jahreswechsel eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung haben müssen. Außerdem müssen Unternehmen den Finanzämtern melden, welche Systeme sie einsetzen. Hierzu soll ein amtlicher Vordruck erstellt werden. Aufgrund zahlreicher Probleme im Vorfeld – u. a. hat das BMF erst Ende Juni bekannt gegeben, welche technischen Eigenschaften die Software-Lösungen haben müssen – zeichnet sich ab, dass die Frist für die Einführung der Sicherheitseinrichtungen bis Ende September 2020 verlängert wird.
Unternehmer sollten dennoch schnell aktiv werden, da Experten damit rechnen, dass Installation und Einführung der Kassen mehrere Monate in Anspruch nehmen werden und es kurz vor Fristende erhebl...