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NWB Nr. 50 vom Seite 3993 Fach 17 Seite 1497

Zur Reichweite kommunaler Teilnahmebefugnisse an Steueraußenprüfungen

von Regierungsoberrat Joachim Klos, St. Ingbert

- 8 C 30.92 (BStBl II S. 522) -

I. Hintergrundproblem

1. Geteilte Besteuerungsverfahren

Die Aufteilung der sachlichen Zuständigkeit bei der Realsteuererhebung zwischen staatlichen FinBeh, denen die Verwaltungszuständigkeit bei Grundlagenbescheiden (GrSt bzw. GewSt-Meßbescheid) obliegt, und den Kommunen, die für die Festsetzung (Folgebescheid) und Erhebung der Realsteuern zuständig sind, hat ihre guten Gründe in der Verwaltungseffizienz: Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, insbes. des Gewinns, für den GewSt-Meßbescheid ist schwierig und erfordert deshalb fachkundige Steuerprüfer - diese besitzen die Gemeinden vielfach nicht. Die Zuständigkeitsverteilung ist auch verwaltungsökonomisch sinnvoll, da die Besteuerungsgrundlagen für die Gewinnermittlung - zumal sie sich etwa für Ertragsteuern und GewSt decken - nicht zweimal ermittelt werden müssen. Auch der Stpfl. wird begrüßen, daß sich damit divergierende tatsächliche Feststellungen und auseinanderfallende Rechtsbeurteilungen vermeiden lassen.

2. Rechtsstellung und fiskalische Interessen der Gemeinden

Der Gesetzgeber hat aber durch ges...