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Das Ende der eigenkapitalersetzenden Darlehen bei § 17 EStG?
Auswirkungen der BFH-Rechtsprechung und Gesetzgebungsbedarf
[i]Deutschländer, Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 17 EStG, Grundlagen, NWB JAAAG-42489 Mit einer Reihe von Urteilen (v. - IX R 36/15, BStBl 2019 II S. 208, v. - IX R 7/17, BStBl 2019 II S. 213, und v. - IX R 5/15, BStBl 2019 II S. 194) hat der BFH entschieden, dass im Rahmen der Einkünfte von § 17 EStG aus gesellschaftsrechtlichen Gründen gewährte Gesellschafterdarlehen nicht mehr in jedem Fall zu nachträglichen Anschaffungskosten führen, und hat die Grundsätze zur Annahme von nachträglichen Anschaffungskosten bei § 17 EStG fortentwickelt. Die Finanzverwaltung wendet die Grundsätze dieser BFH-Rechtsprechung grundsätzlich, jedoch mit einer bereits vom BFH gesetzten (!) Vertrauensschutzregelung, an ( BStBl 2019 I S. 257). Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die neue Verwaltungsauffassung und deren Folgen für die Praxis und beschäftigt sich zudem mit möglichen Gesetzesänderungen (z. B. im Rahmen des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften).
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Bisherige Auffassung
1. Verwaltungsauffassung im
[i]Nachträgliche Anschaffungskosten bei gesellschaftsrechtlicher VeranlassungGesellschafterdarlehen sind eine beliebte Finanzierungsform bei Kapitalgesellschaften. Unter welchen Voraussetzungen Gesellschafterdarlehen im Rahmen von § 17 EStG zu n...BStBl 2010 I S. 832BGBl 2008 I S. 2026