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FG Münster 10.07.2019 7 K 2862/17 E, NWB 38/2019 S. 2763

Einkommensteuer | Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw

Das entschieden, dass die für Zwecke des § 7g EStG erforderliche fast ausschließlich betriebliche Nutzung eines Pkw nicht durch nachträglich erstellte Unterlagen nachgewiesen werden kann.

Anmerkung:

Im Streitfall hatte der Kläger – ein Rechtsanwalt – für die geplante Anschaffung eines Pkw in den Streitjahren 2009 und 2013 Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 1 EStG gebildet. Innerhalb der Reinvestitionsfristen wurde ein gebrauchter Audi Q5 angeschafft S. 2764und die Privatnutzung nach der 1 %-Methode ermittelt. Fahrtenbücher wurden nicht geführt. Das Finanzamt ging daher davon aus, dass das Fahrzeug nicht fast ausschließlich betrieblich genutzt wurde. Die Investitionsabzugsbeträge wurden deshalb versagt. Daraufhin reichte der Anwalt des Klägers Aufstellungen der betrieblichen Fahr...