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BFH 27.02.2019 I R 51/17, NWB 38/2019 S. 2766

Außensteuerrecht | Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung sowie Teilwertabschreibung unbesicherter Forderungen aus Konzernlieferbeziehungen

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die fehlende Besicherung einer Forderung aus Lieferbeziehungen gehört grds. zu den nicht fremdüblichen „Bedingungen“ i. S. des § 1 Abs. 1 AStG. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MA (hier: Art. 9 DBA China 1985). (2) Art. 9 Abs. 1 OECD-MA (hier: Art. 9 DBA China 1985) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Forderungsausbuchung oder -abschreibung [i]Hagemann/ Kahlenberg, NWB 37/2015 S. 2724 (entgegen , BStBl 2016 II S. 258, und v.  - I R 23/13, BStBl 2016 II S. 261). (3) Einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG steht im Zusammenhang mit Tochtergesellschaften aus Drittstaaten das Unionsrecht nicht entgegen.