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Die abgekürzte Außenprüfung
Das Rechtsinstitut der abgekürzten Außenprüfung ist Ende 1991 fünfzehn Jahre alt. In Fachzeitschriften wird es seit mehreren Jahren kaum noch erörtert. Die Rspr. hatte sich nur in wenigen Fällen mit Problemen befassen müssen. Da sich auch die Praktiker kaum zu Wort meldeten, läßt das den Eindruck zu, die Rechtsvorschrift funktioniere in der Praxis reibungslos. Tatsächlich hat die Praxis sich den gesetzlichen Gegebenheiten angepaßt und geht mit ihnen sparsam und eher schlecht als recht um.
Dieser Beitrag will die Rechtslage, ihre Schwächen und die Anwendungspraxis darstellen, um mehr Sensibilität im Umgang mit der abgekürzten Außenprüfung zu erreichen, wenn schon der Gesetzgeber die Unzulänglichkeiten nicht beseitigt. Ein Bedürfnis für punktuelle Schnellprüfungen ist in der Praxis zweifelsfrei vorhanden.
I. Regelungsinhalte
1. Zielsetzung
Die abgekürzte Außenprüfung ist das Ergebnis des Suchens der Verwaltung nach Möglichkeiten, mit gleichem Personal eine größere Anzahl von Betrieben überprüfen zu können. Von einem dichteren Prüfungsraster erwartete der Steuerfiskus nicht zu Unrecht einen größeren prophylaktischen Effekt.
Die abgekürzte Außenprüfung ist ke...