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BFH 14.05.2019 VIII R 20/16, StuB 17/2019 S. 685

Einkommensteuer | Zum Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei nachträglich festgestellter vGA

(1) Der Antrag auf Besteuerung der Kapitaleinkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nach der tariflichen Einkommensteuer unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens ist spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zu stellen (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG). Ein entsprechender Antrag kann auch vorsorglich gestellt werden (Anschluss an Senatsurteil vom - VIII R 50/14 NWB FAAAF-04545, BStBl 2015 II S. 894 = Kurzinfo StuB 2015 S. 801 NWB XAAAF-06000). (2) Die Antragsfrist des § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG gilt auch, wenn Kapitalerträge in Gestalt verdeckter Gewinnausschüttungen aus einer unternehmerischen Beteiligung erst durch die Außenprüfung festgestellt werden und der Stpfl. in der unzutreffenden Annahme, keine Kapitalerträge aus der Beteiligung erzielt zu haben, in seiner Eink...