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NWB Nr. 38 vom Seite 2758

§ 7b EStG: Ungelöste Fragen bei der neuen Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau

Fritz Schmidt

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2777Bereits in NWB 29/2019 S. 2153 hat Mohaupt die neue Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubauten ausführlich dargestellt. Für den Steuerpraktiker wichtige Fragestellungen blieben dabei dennoch ungelöst.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Keine Definition der Wohnfläche: [i]Keine gesetzliche Definition Das Gesetz gibt keine Definition der Wohnfläche. Unklar ist, ob Kellerräume und Gemeinschaftsräume in die Berechnung der Wohnfläche einzubeziehen sind. Folgt man für die Berechnung der Wohnfläche der Wohnflächenverordnung, werden aufgrund der heute herrschenden Baupreise nur in ganz wenigen Ausnahmefällen Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden können.

[i]Tiefgarage nicht in Wohnfläche einzubeziehenOffen ist auch, ob die Herstellungskosten von Tiefgaragenplätzen bei der Berechnung der Anschaffungs-/Herstellungskosten je qm Wohnfläche zu berücksichtigen sind. Mit der Begrenzung auf Anschaffungs-/Herstellungskosten von 3.000 €/qm Wohnfläche soll nach der Gesetzesbegründung die Förderung von Mietwohnungen mit Luxusausstattung vermieden werden. Die Errichtung einer Tiefgarage ist kein Indiz für eine Luxusausstattung, sondern in der Regel den Bauvorschriften geschuldet. Es erscheint deshalb zwingend, die Kosten je qm Wohnfläche unter Eliminierung der Tiefgaragenkosten zu b...