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Zulässigkeit von steuerlichen Rückstellungen für Umweltschäden
Nach den Ermittlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen sind in den alten Bundesländern derzeit 50 000 Altlasten festgestellt (vgl. Impulse 7/90 S. 112). Hinzu kommen weitere Verdachtsflächen in den neuen Bundesländern. Ihre Zahl beläuft sich nach ersten Schätzungen auf 14 000-20 000 (vgl. Blick durch die Wirtschaft v. S. 10). Die Kosten für die Sanierung dieser schadstoffbelasteten Böden sind teuer. Je nach Schadensfall können sechs- oder siebenstellige Summen anfallen. Da der Versicherungsschutz für Altlasten sehr lückenhaft ist, kann die Pflicht zur Sanierung ein Unternehmen schnell in finanzielle Bedrängnis bringen und bedeutet oftmals seinen Konkurs. Wenn im folgenden von Sanierungspflichten die Rede ist, so sind damit lediglich öffentlich-rechtliche und nicht zivilrechtliche Verpflichtungen etwa aus Vertrag oder unerlaubter Handlung gemeint.
Um die finanziellen Folgen derartiger Sanierungsmaßnahmen abzumildern, bietet es sich für das betroffene Unternehmen als Vorsorgemaßnahmen an, bereits in den Jahren, bevor die Kosten anfallen, in seiner Steuerbilanz Rückstellungen zu bilden, die Kosten also über mehrere Jahre vom unversteuerten Gew...