Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Buchführungspflicht beim Sonderbetriebsvermögen
I. Sachverhalt
Die S-KG (KG) war Muttergesellschaft der S-Firmengruppe. Der Kl. war an der KG als Kommanditist beteiligt. Am übertrug der Kl. 1,5 Mio DM und zu seinem Privatvermögen gehörende Wertpapiere auf ein auf seinen Namen lautendes Konto bei der S-Bank in Zürich. Er beabsichtigte, die transferierten Mittel zum Erwerb von Beteiligungsgesellschaften im Ausland zu verwenden. Entsprechende Kaufverhandlungen scheiterten. Im September 1974 verpfändete der Kl. das bei der Bank bestehende Guthaben teilweise zur Sicherung eines von einer Beteiligungsgesellschaft in Südafrika aufgenommenen Darlehens.
Bis Ende 1973 ergab sich aus den in Aktien und Obligationen angelegten 1,5 Mio DM ein Kursverlust von 474 890 DM. Dieser Verlust wurde in der Feststellungserklärung der KG als Sonderbetriebsausgabe des Kl. geltend gemacht. Der Erklärung war eine Eröffnungsbilanz für ein gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen des Kl. auf den sowie eine entsprechende Schlußbilanz auf den nebst Gewinn- und Verlustrechnung beigefügt. Das in die Schweiz transferierte Finanzvermögen war weder in der laufenden Buchführung noch in dem Jahresabschluß der KG erfaßt.
Das FA erkannte die ...