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NWB 37/2019 S. 2695

Sozialversicherung | Beitragspflichtige Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

Der GKV-Spitzenverband sieht nach dem gezahlte Urlaubsabgeltungen bei Tod des Arbeitnehmers als Einnahmen an, die als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt der Beitragspflicht unterliegen (§ 23a SGB IV).

Anmerkung:

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung hatten in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass Leistungen des Arbeitgebers zur Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Tod des Arbeitnehmers nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zu behandeln sind. [i]Jesgarzewski, NWB 7/2019 S. 424Nachdem das Bundesarbeitsgericht (, NWB UAAAH-16532 und 9 AZR 328/16, NWB DAAAH-16529) eine unionsrechtskonforme Anpassung seiner Rechtsprechung vorgenommen hat, wonach der Vergütungsanspruch während des Arbeitsverhältnisses bei dem Arbeitnehmer entsteht und dementsprechend als einmalige Einnahme aus der...