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NWB Nr. 37 vom Seite 2688

Frist für Antrag auf Regelbesteuerung bei nachträglich festgestellter verdeckter Gewinnausschüttung

Philip Nürnberg, Hamburg

Mit Urteil v.  - VIII R 20/16 ( NWB SAAAH-28616) hatte der BFH zur Frage nach der Frist für den Antrag auf Regelbesteuerung im Bereich der Abgeltungsteuer entschieden. Der Sachverhalt war dadurch besonders, dass eine nachträglich festgestellte verdeckte Gewinnausschüttung vorlag. Es war zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Finanzamt streitig, ob der Antrag auf Wechsel zur Regelbesteuerung für Kapitalerträge nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG rechtzeitig gestellt wurde oder ob die maßgebliche Frist bereits abgelaufen ist.

Kläger im Streitfall war ein selbständiger Rechtsanwalt, welcher alleiniger Gesellschafter der A-GmbH war. Diese hielt eine Beteiligung an der B-GmbH, deren Geschäftsführer der Kläger war. In den Streitjahren hatte der Kläger Beratungsleistungen als Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Geschäftsführergehälter sowie Tantiemen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erklärt, welche gegenüber der B-GmbH erbracht wurden. Einkünfte aus Kapitalvermögen lagen aus der Beteiligung nicht vor, so dass nur eine Günstigerprüfung sowie die Überprüfung des Steuereinbehalts beantragt wurden. Eine Betriebsprüfung qualifizierte die o. g....