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FG Baden-Württemberg | Umsetzung der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 2a Abs. 4 EStG a. F.
(1) Die Einbringung einer ausländischen Betriebsstätte in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfüllt den Tatbestand des § 2a Abs. 4 Satz 1 EStG a. F. bzw. des § 2a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG n. F. (2) Die rückwirkende Aufhebung des § 2a Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 EStG a. F. durch § 2a Abs. 4 i. V. mit § 52 Abs. 3 Satz 5 EStG n. F. auch für Betriebsstätten-„Umwandlungen“, die bereits während des Veranlagungszeitraums 1999 vorgenommen worden waren, ist nicht verfassungswidrig. (3) Der auf den festgestellte, nach § 2a Abs. 3 Satz 3 und 4 EStG a. F. der Hinzurechnung unterliegende und noch nicht hinzugerechnete Betrag entfaltet im Verfahren über die Festsetzung der Körperschaftsteuer für das Jahr 1999 Bindungswirkung. Diese umfasst auch, dass bzw. wenn es der Steuerpflichtige nicht nachgewiesen hat, dass nach den Vorschriften des ausländischen Staates ein Abzug von Verlus...