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NWB Nr. 10 vom Fach 17 Seite 975

Leasingverträge in Handels- und Steuerbilanz

von Dr. Arno Bordewin, Richter am BFH, Bonn/München

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Der Bedarf an Investitionsgütern bei gleichzeitiger Verknappung des Kapitals hat neben die herkömmlichen Finanzierungsalternativen - nämlich den Kreditkauf und die schlichte Miete - das Leasing als ”Quasi-100 %-Kredit” treten lassen. In Deutschland ist es bekannt geworden, nachdem nach amerikanischem Vorbild im Jahr 1962 die ersten Unternehmen gegründet wurden, die sich ausschließlich mit der Vermietung von Investitionsgütern befassen. Nach einer meist stürmischen Aufwärtsentwicklung war der Anteil der Leasingfinanzierung an den gesamtwirtschaftlichen Anlagekäufen im Jahre 1987 auf 9,4 v. H. gestiegen. Für diese Entwicklung war auch bedeutsam, daß bei Wahrung bestimmter Konditionen Leasing bilanzrechtlich nicht als Kreditkauf, sondern als Miete gewertet wird.

A. Rechtsentwicklung

Die steuerliche Beurteilung der Leasingverträge stand zunächst auf unsicherem Boden. Angesichts der Tatsache, daß bei der damals dominierenden Form des sog. full-pay-out-Leasing - hier bezahlt der Leasingnehmer in der grds. unkündbaren Grundmietzeit die gesamte Investition - die Finanzierungsfunktion der Leasinggesellschaft be...