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Sale-and-Lease-back-Transaktionen in Handels- und Steuerrecht sowie IFRS
I. Allgemeine Charakterisierung von Sale-and-Lease-back-Transaktionen
Eine Sale-and-Lease-back-Transaktion liegt vor, wenn der vormalige Eigentümer einen Vermögenswert auf eine andere Person überträgt, von der dieser Vermögenswert unmittelbar zurückgeleast wird. Damit wird der vormalige Eigentümer und Verkäufer zugleich Leasingnehmer (Verkäufer-Leasingnehmer) und der Erwerber zugleich zum Leasinggeber (Käufer-Leasinggeber). Nach dem Willen der Parteien soll sich durch die Sale-and-Lease-back-Transaktion i. d. R. an der tatsächlichen Sachherrschaft am Leasingobjekt nichts ändern.
Motivation für die Durchführung von Sale-and-Lease-back-Transaktionen sind vor allem die Realisierung von Liquiditätspotenzialen im Betriebsvermögen und gegebenenfalls auch die Hebung stiller Reserven im Anlagevermögen. Darüber hinaus kann sich in Abhängigkeit der Abbildung des Leasingverhältnisses beim Verkäufer-Leasingnehmer das Bilanzbild verbessern.
II. Sale-and-Lease-back-Transaktionen in Handels- und Steuerrecht
Das deutsche Handels- und Steuerrecht enthält keine spezifischen Regelungen für die Abbildung von Sale-and-Lease-back-Transaktionen. Die Abbildung von Lea...