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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 384/17 EFG 2019 S. 1560 Nr. 18

Gesetze: UStG § 10 Abs. 1 S. 1; UStG § 10 Abs. 1 S. 2; EGRL Art. 73

Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Warenverkäufen zu 0 %-Finanzierungen

Leitsatz

Ist die Übernahme der Finanzierungskosten im Rahmen einer 0 % Finanzierung bei der Warenlieferung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aus der maßgeblichen Sicht eines Durchschnittsverbrauchers als einheitliche Leistung anzusehen, ist die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage aus Warenverkäufen nicht um das an das finanzierende Kreditinstitut entrichtete und dem Kunden bekannte Finanzierungsentgelt zu mindern.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 1941 Nr. 34
BBK-Kurznachricht Nr. 21/2019 S. 1008
EFG 2019 S. 1560 Nr. 18
GStB 2020 S. 52 Nr. 2
StB 2019 S. 287 Nr. 10
HAAAH-29314

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