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BBK Nr. 17 vom Seite 841

Geplante Änderungen durch das „Jahressteuergesetz 2019“

Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Hans-Ulrich Kühn

[i]Hörster, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität, Teil 1, NWB 33/2019 S. 2412 NWB NAAAH-24121, Teil 2, NWB 34/2019 S. 2484 NWB SAAAH-27563, Teil 3 NWB 36/2019 S. 2628 NWB CAAAH-28630 Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen. Damit bringt sie einerseits ein milliardenschweres Steuerpaket zur Förderung der Elektromobilität und andererseits eine Reihe weiterer Änderungen steuerlicher Vorschriften auf den Weg, so dass sich die Bezeichnung als „Jahressteuergesetz 2019“ in der Praxis etabliert hat. Bisher befristete Regelungen für Elektrolieferfahrzeuge und Dienstwagen sowie Ladestationen in Unternehmen werden verlängert und ergänzt, etwa eine Sonderabschreibung für neue Elektrolieferfahrzeuge in Höhe von 50 % im Jahr der Anschaffung. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge wird auch weiterhin aus der bekannten 1 %-Regelung eine 0,5 %-Regelung. Diensträder sowie Bus und Bahn gewinnen weiter an Attraktivität.

Ebenfalls am hat die Bundesregierung den Entwurf einer Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes verabschiedet: Er war ursprünglich im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes enthalten und ist nun in einen separaten Gesetzentwurf ausgelagert und beschäftigt sich i...