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Übersicht über das Gesetz zur Einführung des Euro
Das Gesetz zur Einführung des Euro (Euro-Einführungsgesetz - EuroEG) vom regelt in 16 Artikeln die rechtlichen Voraussetzungen für die reibungslose Einführung des Euro am . Es ergänzt die schon bestehenden gemeinschaftsrechtlichen Regelungen. Dabei handelt es sich um die auf Art. 235 EGV beruhende Verordnung über bestimmte Vorschriften mit der Einführung des Euro (EuroVO I) und die Verordnung über die Einführung des Euro (EuroVO II), der Art. 109l Abs. 4 EGV zugrunde liegt. Beide Verordnungen sind unmittelbar geltende europäische Rechtsvorschriften, wobei die EuroVO I in allen EU-Mitgliedstaaten und die EuroVO II nur in den EWU-Mitgliedstaaten Geltung hat. Das Euro-EG schafft zwei neue Gesetze, das Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz (DÜG) in Art. 1 und das Gesetz zur Umstellung von Schuldverschreibungen auf Euro (UmstG) in Art. 6, und ändert bzw. ergänzt bestehende Gesetze und Verordnungen.
I. Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz
Das DÜG wurde notwendig, weil mit Eintreten der dritten Stufe der europäischen Währungsunion am für eine nationale Geldpolitik kein Raum bleibt. Die der Deutschen Bundesbank übertragene Festsetzung der Zins- und Diskontsätze (§ 15 BundesbankG), auf die in insgesamt 59 Bun...