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LSG 21.03.2019 L 1 U 1312/18, NWB 36/2019 S. 2624

Unfallversicherung | Für Kaffeekauf unterbrochener Weg

Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII) wird durch den Versuch der Beschäftigten, in einer Bäckerei einzukaufen, unterbrochen.

Anmerkung:

Das beabsichtigte Kaufen des „Coffee-to-go“ stand als rein privatwirtschaftliche Handlung nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung. Es handelte sich nicht um eine den Versicherungsschutz unberührt lassende lediglich geringfügige Unterbrechung des Wegs zum oder vom Ort der versicherten Tätigkeit. Der Kaffeekauf konnte eben gerade nicht „nur nebenbei“ erledigt werden. Vielmehr setzte der subjektive Wunsch des Kaffeekaufens eine neue objektive Handlungssequenz in Gang, die sich – auch äußerlich – deutlich von der versicherten Handlungssequenz „zur versicherten Tätigkeit der ambulanten Pflege fahren“ abgrenzen lässt. Diese Unterb...