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BGH 18.07.2019 IX ZR 258/18, NWB 36/2019 S. 2622

Insolvenz | Vorsatz zur Gläubigerbenachteiligung

Erbringt ein Schuldner, der seine Zahlungsunfähigkeit kennt, eine Leistung in der berechtigten Annahme, dadurch eine Gegenleistung in sein Vermögen zu veranlassen, kann ihm eine gleichwohl eingetretene Gläubigerbenachteiligung nicht bewusst geworden sein, auch wenn die Voraussetzungen eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs nicht gegeben sind.

Anmerkung:

Im Streitfall zahlte die Schuldnerin tarifvertraglich geschuldete [i]Pape, NWB 47/2016 S. 3538Beiträge im Bewusstsein, dadurch eine zwingende rechtliche Voraussetzung für die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegen die S. 2623Urlaubskasse zu schaffen. Hindernisse, die bei ausgeglichenem Beitragskonto einer Leistung der Kasse entgegenstanden, sofern die weiteren Anspruchsvoraussetzungen gegeben waren, waren nicht zu erkennen. Wenn die Schu...