Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke
Unternehmern i. S. des § 2 UStG steht ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke zu. Die Versagung einer derartigen Steuernummer zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen ist nur verhältnismäßig, wenn sie auf ernsthaften Anzeichen beruht, nach denen objektiv davon auszugehen ist, dass es wahrscheinlich ist, dass die dem Steuerpflichtigen zugeteilte Steuernummer in betrügerischer [i]Vanheiden, Unternehmer, infoCenter, NWB YAAAA-41721 Weise verwendet werden wird. Für die Versagung der Steuernummer reicht es daher laut nicht aus, dass der Unternehmer in der Vergangenheit steuerlich unzuverlässig gewesen ist.